Navigationsgeräte mit Radarwarnung – Informationen zur Rechtslage

Dienstag, 6. Juli 2010

Man kann ein Navigationsgerät schon mit Radarwarnung kaufen oder sich fest installierte Radarstationen als POI in seinem Navigationsgerät abspeichern. Das funktioniert natürlich, aber ist es auch legal? Bewegt es sich in einer Grauzone und ist eventuell geduldet? Die Antwort ist ein definitives Nein, es ist verboten und wird auch bestraft. Das gleiche gilt natürlich für ein Navigationsgerät, in dem schon ein Radarwarner eingebaut ist. Wird man „erwischt“, dann kostet es in Deutschland gleich vier Punkte in Flensburg und eine Menge Geld. Außerdem darf die Polizei so ein Gerät beschlagnahmen.

Strafen im Ausland oftmals drastisch

Ebenfalls verboten ist die Nutzung in der Schweiz, in Mazedonien, in Irland, in Bosnien-Herzegowina und auf Zypern. Im restlichen europäischen Ausland, mit Ausnahme von Bulgarien und Tschechien ist das Speichern von Radarstationen im Navigationsgerät nicht nur geduldet, es ist komplett legal und erlaubt. Das gilt natürlich auch für die Navigationsgeräte, die schon vom Werk aus mit Radarwarnern ausgestattet sind.

In Tschechien sowie in Bulgarien ist die Rechtslage noch nicht endgültig geklärt, allerdings sollte man davon ausgehen, dass sowohl das Speichern von Radarstationen als auch das Benutzen von Navigationsgeräten mit Radarwarnung verboten ist. Da die Strafen im Ausland oftmals noch viel drastischer sind als in Deutschland, sollte man sich unbedingt an diese Vorgaben halten. Will man auf Nummer sicher gehen, sollte man am besten ein Navigationsgerät ohne Radarwarnung erwerben oder diese Funktion selber löschen oder löschen lassen. Das spart im Zweifelsfall eine Menge Ärger.